Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen.
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Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
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