Aktuelle Sprache: en
Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung at the location Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Larger map Contact
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-5112
- Fax: (030) 90294-5628
- E-mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de
Opening hours
-
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Tuesday
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Wednesday
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Thursday
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
-
Friday
-
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Public transportation
-
Bus
- Lübener Weg, Friedhof Reinickendorf: 122 Klamannstraße: 322
-
Underground
- Lindauer Allee: U8 Paracelsusbad: U8
Payment options
- Girocard
Service description
Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen. -
Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Fees
41,00 - 328,00 Euro
Legal basis
Notes on responsibility
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.