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Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung в месте Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
большая карта Контакт
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Тел.: (030) 90294-5112
- Факс: (030) 90294-5628
- E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de
Время работы
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Вторник
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Среда
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Четверг
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Пятница
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Транспорт
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Bus
- Lübener Weg, Friedhof Reinickendorf: 122 Klamannstraße: 322
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U-Bahn
- Lindauer Allee: U8 Paracelsusbad: U8
Варианты оплаты
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Требования
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen. -
Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Гонорары
41,00 - 328,00 Euro
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.