Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen

Schulklassen und Berufsschulklassen können Gerichtsverhandlungen in Straf- und Bußgeldsachen besuchen.

Voraussetzungen

  • Planung des Besuchs, Anmeldung
    Beachten Sie bitte, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Aus organisatorischen Gründen stehen Dienstage und Donnerstage als Besuchstage nicht zur Auswahl.
    Bitte rufen Sie mindestens 2 Wochen vor dem angedachten Termin beim Amtsgericht Tiergarten an. Um die Terminvereinbarung zu erleichtern, sollten Sie möglichst noch zwei oder drei alternative Termine bereithalten.
    Der Treffpunkt am Besuchstag wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben. Den Verhandlungssaal erfahren Sie vor Ort.
  • Aufsichtsperson und Gruppengröße
    Jede Klasse (maximal 20 Schülerinnen und Schüler) muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Besteht eine Klasse aus mehr als 20 Schülerinnen und Schülern, so ist eine weitere erwachsene Aufsichtsperson erforderlich, da die Klasse aus Platzgründen auf verschiedene Verhandlungen aufgeteilt werden muss.
  • Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
    Die Klasse muss sich mindestens 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn am Treffpunkt einfinden, da es durch die Einlasskontrollen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
    Jede Person wird beim Betreten des Hauses kontrolliert. Die Kontrollen dienen zur Identitätsfeststellung. Aus diesem Grund muss jede Person beim Einlass in das Gebäude einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Beachten Sie bitte:
    • Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden. Verboten sind insbesondere Werkzeuge, Scheren, Messer, Schusswaffen, Glas- und Gasflaschen, Gassprays, Wecker, CD- und MP3-Player, Dosen, Luftpumpen, Trillerpfeifen und Radios.
    • Die Mitnahme von Handys jeglicher Art ist gestattet. Es ist aber verboten, diese im Verhandlungssaal zu benutzen.
    • Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis oder Führerschein

Gebühren

Gebührenfrei

Für Sie zuständig