Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen
Befreiung des verpflichteten Anliegers von der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen, z.B. der Gehweg wird im Winter nicht begangen
Voraussetzungen
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Gefahrenausschluß
Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn diese zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist und gleichzeitig eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist. Es wird kein Winterdienst - auch nicht ersatzweise durch Dritte - durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen unbilliger Härte
Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch bei E-Mail im Signaturverfahren gestellt werden.
Gebühren
- 50,00 bis 2.500,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-6 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ist im Land Berlin zentralisiert und wird für alle Berliner Bezirke nur im Bezirksamt Lichtenberg durch das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wahrgenommen.