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Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen Leistungsunfähigkeit
Übernahme des Winterdienstes durch das Land Berlin für den verpflichteten Anlieger, weil dieser körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist der Verpflichtung nachzukommen.
Voraussetzungen
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Antrag
Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.
Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. -
Körperliche und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
Die Anlieger müssen körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Winterdienst vorzunehmen. Es müssen beide Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweise für körperliche Leistungsunfähigkeit
Kopie des Schwerbehindertenausweises (z.b. aG, H, Bl ) und /oder ärztliche Bescheinigungen
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Nachweis der wirschaftlichen Leistungsunfähigkeit
Einkommensnachweise wie Kopien der letzten Renten-, Grundsicherungs-, oder Steuerbescheide, andere Einkünfte und Einnahmen, Angaben zu Vermögen. Nachweise / Kopien der Jahresrechnungen über Kosten von Energie, Strom, Gas, Kohle, Wasser, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-3 Wochen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ist im Land Berlin zentralisiert und wird für alle Berliner Bezirke nur im Bezirksamt Lichtenberg beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wahrgenommen.
Bezirksamt Lichtenberg