Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen am Standort Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4711
- Fax: (030) 90296-4759
- E-Mail: info.regord@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07.00 – 15.00
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Dienstag
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07.00 – 15.00
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Mittwoch
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12.00 – 15.00
-
Donnerstag
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07.00 – 15.00
-
Freitag
-
07.00 – 12.00
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
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-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
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0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
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0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
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0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 27
- 37
- M17
- 21
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0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- M17
- 21
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0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
- 21
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen
Befreiung des verpflichteten Anliegers von der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen, z.B. der Gehweg wird im Winter nicht begangen
Voraussetzungen
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Gefahrenausschluß
Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn diese zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist und gleichzeitig eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist. Es wird kein Winterdienst - auch nicht ersatzweise durch Dritte - durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen unbilliger Härte
Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch bei E-Mail im Signaturverfahren gestellt werden.
Gebühren
- 50,00 bis 2.500,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-6 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ist im Land Berlin zentralisiert und wird für alle Berliner Bezirke nur im Bezirksamt Lichtenberg durch das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wahrgenommen.