Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt

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Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

години роботи

  • понеділок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • середа

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00 - 13:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.

Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.

Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Міська електричка

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Трамвай

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Метро (U-Bahn)

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Передумови

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Необхідні документи

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

збори

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow