Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall в месте Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
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- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Тел.: (030) 9023-0
- Факс: (030) 9023-2223
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Время работы
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вторник
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09:00 - 13:00 Uhr
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Среда
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четверг
-
09:00 - 13:00 Uhr
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Пятница
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Транспорт
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Bus
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
-
S-Bahn
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
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Tram
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
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U-Bahn
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall
Требования
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Antrag
Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. - Erbin oder Erbe einer Immobilie
Erforderliche Unterlagen
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Berichtigungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. -
Erbnachweis
o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )
Гонорары
Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow