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Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall at the location Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
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- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Contact form
- Home page
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Opening hours
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09:00 - 13:00 Uhr
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Tuesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Wednesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Thursday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Friday
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Public transportation
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Bus
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
-
Train (S-Bahn)
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
-
Tram
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
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Underground
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Service description
Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall
Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.
Prerequisites
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Antrag
Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. - Erbin oder Erbe einer Immobilie
Documents required
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Berichtigungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. -
Erbnachweis
o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )
Fees
Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.
Legal basis
Notes on responsibility
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow