Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall at the location Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt

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Contact

  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.

Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.

Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.

Public transportation

  • Bus

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Train (S-Bahn)

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Tram

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Underground

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Service description

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Prerequisites

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Documents required

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Fees

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Notes on responsibility

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow