Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

години роботи

  • понеділок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • середа

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • п'ятниця

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
  • Міська електричка

    • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
  • Метро (U-Bahn)

    • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Додаткова інформація щодо місця перебування

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Передумови

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Необхідні документи

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

збори

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf