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Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
велика карта Контакт
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 90157 - 0
- Факс: (030) 90157 - 444
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вівторок
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09:00 - 13:00 Uhr
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середа
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четвер
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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п'ятниця
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Місцевий трафік
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Автобус
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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Міська електричка
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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Метро (U-Bahn)
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Додаткова інформація щодо місця перебування
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.варіанти оплати
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall
Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.
Передумови
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Antrag
Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. - Erbin oder Erbe einer Immobilie
Необхідні документи
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Berichtigungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. -
Erbnachweis
o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )
Формуляри
збори
Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf