Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.

Public transportation

  • Bus

    • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
  • Train (S-Bahn)

    • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
  • Underground

    • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Additional information

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Prerequisites

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Documents required

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Fees

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Notes on responsibility

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf