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Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall в месте Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 90157 - 0
- Факс: (030) 90157 - 444
- Форма обратной связи
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Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Время работы
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вторник
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09:00 - 13:00 Uhr
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Среда
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четверг
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Пятница
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Транспорт
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Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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S-Bahn
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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U-Bahn
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Варианты оплаты
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall
Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.
Требования
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Antrag
Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. - Erbin oder Erbe einer Immobilie
Erforderliche Unterlagen
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Berichtigungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. -
Erbnachweis
o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )
Гонорары
Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf