Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall в месте Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

Время работы

  • Понедельник

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вторник

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Среда

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четверг

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Пятница

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.

Транспорт

  • Bus

    • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
  • S-Bahn

    • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
  • U-Bahn

    • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

Варианты оплаты

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Требования

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Erforderliche Unterlagen

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Гонорары

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf