Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Kreuzberg

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62.
Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

години роботи

  • понеділок

      09:00-13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00-13:00 Uhr
  • середа

      09:00-13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00-13:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00-13:00 Uhr

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Grundbuch:
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung unter Tel. (030) 90 175-264 oder -718 möglich. Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung erteilt werden.

Nachlass:
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Nutzen Sie dafür die "Termin buchen"-Funktion auf dieser Internetseite.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Передумови

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Необхідні документи

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

збори

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für den Ortsteil Tempelhof