Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall at the location Amtsgericht Kreuzberg

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Contact

  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Möckernstraße 130 ,  10963 Berlin
  • Tel.: (030) 90175-0
  • Fax: (030) 90175-211
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62.
Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

Opening hours

  • Monday

      09:00-13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00-13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00-13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00-13:00 Uhr
  • Friday

      09:00-13:00 Uhr

Information for customers with an appointment

Grundbuch:
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung unter Tel. (030) 90 175-264 oder -718 möglich. Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung erteilt werden.

Nachlass:
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Nutzen Sie dafür die "Termin buchen"-Funktion auf dieser Internetseite.

Public transportation

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Prerequisites

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Documents required

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Fees

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Notes on responsibility

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf

und für den Ortsteil Tempelhof