Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Bevor Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden kann, müssen Sie diese persönlich vor Ort im Landesamt für Einwanderung (LEA) unterzeichnen.
Voraussetzungen
- Sie haben online die Verpflichtungserklärung abgegeben
-
Sie haben einen Termin
Das Landesamt für Einwanderung hat Ihre online eingereichten Unterlagen geprüft und Ihnen einen Termin zur Aushändigung der Verpflichtungserklärung mitgeteilt. -
Persönliche Vorsprache
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich auch durch bevollmächtigte Dritte möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Ihr Pass oder Personalausweis
Bei Unterzeichnung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person genügt auch eine Kopie. -
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen: Gültiger Aufenthaltstitel
Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. -
Bei Unterzeichnung durch bevollmächtigte Dritte: Weitere Dokumente
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- schriftliche Vollmacht für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
Gebühren
Keine (Die Gebühr wurde bereits im Online-Antrag bezahlt.)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 10 Minuten, Wartezeiten sind im Einzelfall möglich.
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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