Verpflichtungserklärung unterzeichnen

Bevor Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden kann, müssen Sie diese persönlich vor Ort im Landesamt für Einwanderung (LEA) unterzeichnen.

Voraussetzungen

  • Sie haben online die Verpflichtungserklärung abgegeben
  • Sie haben einen Termin
    • Das Landesamt für Einwanderung hat Ihre online eingereichten Unterlagen geprüft und Ihnen einen Termin zur Aushändigung der Verpflichtungserklärung mitgeteilt.
    • Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte unbedingt im ServicePortal ab.
    • Wegen eines neuen Termins wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf der Website des Landesamtes für Einwanderung an das zuständige Referat B 5 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen"). Für die Zuordnung Ihres Anliegens wird die Transaktionsnummer aus dem PDF-Dokument Ihres Online-Antrags benötigt.
  • Persönliche Vorsprache
    Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich auch durch bevollmächtigte Dritte möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Pass oder Personalausweis
    Bei Unterzeichnung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person genügt auch eine Kopie.
  • Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen: Gültiger Aufenthaltstitel
    Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.
  • Bei Unterzeichnung durch bevollmächtigte Dritte: Weitere Dokumente
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
    • schriftliche Vollmacht für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung

Gebühren

Keine (Die Gebühr wurde bereits im Online-Antrag bezahlt.)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 10 Minuten, Wartezeiten sind im Einzelfall möglich.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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