Verpflichtungserklärung abgeben

Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.

Die Verpflichtungserklärung ist für 5 Jahre gültig. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde. Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (unter „Formulare“).

Verpflichtungserklärung für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte
  • Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen
  • nationale Visa für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung
Kosten
  • Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege.
  • Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde, zum Beispiel vom Sozialamt, aufgewendet werden.
  • Weiterhin sind auch die Kosten einer eventuellen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen.
Verfahrensablauf
1. Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie einen Termin im LEA. Diesen erhalten Sie erst nach Nutzung des Online-Antrags „Verpflichtungserklärung abgeben“. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie den Online-Antrag aufrufen:
  • Überprüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die unter „Erforderliche Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen.
  • Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien, um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Hinweis: Sie möchten eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für afghanische, syrische und irakische Flüchtlinge abgeben? Dann lesen Sie bitte zuerst das Dokument "Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin" (unter "Weiterführende Informationen").
2. Rufen Sie den Online-Antrag „Verpflichtungserklärung abgeben“ auf.
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
3. Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird das LEA die eingereichten Unterlagen prüfen und Ihnen schnellstmöglich einen Termin zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung mitteilen. Soweit nötig, fordert das LEA vorher noch weitere Unterlagen an.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antrag auf ein Visum zur Einreise
    Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein Visum gestellt oder soll bald gestellt werden.
  • Bonität
    • Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens oder Sparguthabens (nur bei Schengen-Visa) richtet sich nach Ihrem Familienstand und möglichen Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.
    • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ vermerkt.
  • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel
    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das LEA wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sie haben die Formulare „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ und „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (nur bei Schengen-Visa) gelesen
    Sie finden die Formulare im Abschnitt „Formulare“ und im Online-Antrag.
    • Im Online-Antrag müssen Sie bestätigen, dass Sie die Formulare zur Kenntnis genommen haben.
    • Sie müssen die Formulare nicht zum Termin mitbringen.
  • Für die Vorsprache mit Termin: Sie haben den Online-Antrag „Verpflichtungserklärung abgeben“ gestellt
    Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Termin zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung im LEA.
  • Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung
    ausschließlich online möglich
    • Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben
    • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen
    • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann reichen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung ein und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
    • Bei Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) zusätzlich: Arbeitsvertrag
  • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben
    • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder
    • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten drei Monate. Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage), muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht erstellt sein. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend.
  • Wenn Sie Rente beziehen: Bescheid über Ihre Altersrente
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen: Festsetzungsbescheid
    • Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben.
    • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen.
  • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Ihr Sparguthaben
    Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben.
    • Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden, keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulative Anlagen.
    • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen.
  • Krankenversicherung
    Nachweis über die Beitragshöhe
    • der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • der bestehenden privaten Krankenversicherung
  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das Visum beantragt
  • Nachweis über Ihren Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
    Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).

Gebühren

Für jede in einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsnehmer aufgeführte Person beträgt die Gebühr abhängig vom Alter

  • 29,00 Euro: für Erwachsene
  • 14,50 Euro: für Minderjährige (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Prüfung Ihres vollständigen digitalen Antrages wird Ihnen ein Termin mitgeteilt. Dies kann zwischen zwei bis vier Wochen dauern.
In der Regel wird die Verpflichtungserklärung bei der Vorsprache im Termin ausgestellt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig