Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt - ZAB
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Ordnungsamt - ZAB
- Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin
- Tel.: (030) 90295-6244
- Fax: (030) 90295-5063
- E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
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Dienstag
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Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
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Mittwoch
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Donnerstag
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Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
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Freitag
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Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
- S-Bahn
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- Prenzlauer Allee: S8, S9, S41, S42, S45
- Tram
-
- Fröbelstraße: M2
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Schrott (illegal) - Entsorgung
Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
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