Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt - ZAB

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.

Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Dienstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Donnerstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Freitag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Prenzlauer Allee: S8, S9, S41, S42, S45
Tram
  • Fröbelstraße: M2

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schrott (illegal) - Entsorgung

Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.

Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Angaben (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Chat

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