Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Salvador-Allende-Str. 80 A, 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Mittwoch
-
keine
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Freitag
-
09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- N65
- 269
- N64
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
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0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
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0.5km
Bellevuestr.
- N65
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0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
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0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
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0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
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0.4km
Berlin, Hirschgarten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Schrott (illegal) - Entsorgung
Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
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