Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6500
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-17:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14:00 Uhr
Nahverkehr
- Bus
-
- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
-
- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Schrott (illegal) - Entsorgung
Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Download
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