Bußgeldverfahren - Führerschein abgeben/abholen bei Fahrverbot

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Landes Berlin verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen, im Dienstgebäude der Bußgeldstelle oder bei den Berliner Polizeiabschnitten abgeben und abholen.

Voraussetzungen

  • Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
    Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot gegen Sie verhängt worden und wurde bis zur jetzigen Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen wann Sie ihren Führerschein bei der Bußgeldstelle oder einem der Berliner Polizeiabschnitte in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
  • Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
    Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führerscheinabgabe
    Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid den Sie erhalten haben zu ihrem Termin mit.
  • Führerscheinrückgabe
    Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe zu Ihrem Termin mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung
    Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist über den Verlust eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Diese kann bei jedem Notar oder sofern Sie einen neuen Führerschein beantragen, auch bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden. Die Eidesstattliche Versicherung muss dann im Original bei dem Termin vorgelegt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Abgabe von Führerscheinen, zu Verkehrsordnungswidrigkeiten die im Land Berlin begangen wurden, ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin zuständig. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten die außerhalb von Berlin begangen wurden, ist die Behörde zuständig, die den Bescheid erlassen hat.

Für Sie zuständig

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