Gewerbemüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt arbeitet gegenwärtig ohne offene Sprechzeiten.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit persönlicher Vorsprachen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Für Terminabsprachen wählen Sie bitte die Rufnummer (030) 90 296 4310. Sie werden dann zu dem entsprechenden Fachbereich weitergeleitet.

Verkehrsanbindungen

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbemüll (illegal) - Entsorgung

Die Entsorgung von Gewerbemüll (illegal) auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)