Problemstoffe (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Salvador-Allende-Str. 80 A , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Mittwoch
-
keine
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Freitag
-
09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Verkehrsanbindungen
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Bus
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Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
-
Neuer Weg
- N65
- 169
- 269
- N64
-
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
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Bellevuestr.
- N65
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Salvador-Allende-Brücke
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Tram
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Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
- 63
-
Bellevuestr.
- 60
- 61
- 63
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Berlin, Hirschgartendreieck
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Problemstoffe (illegal) - Entsorgung
Problemstoffe oder Sondermüll sind gefährliche, meist giftige Abfälle, welche nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Dazu zählen: Lacke, Spraydosen, Batterien, Öle, Farbverdünner, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Die Entsorgung von Problemstoffen (illegal) auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Problemstoffen (illegal) auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Download
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