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Hausmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt - ZAB

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.

Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag
Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
Dienstag
Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
Mittwoch
Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
Donnerstag
Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
Freitag
Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Hausmüll (illegal) - Entsorgung

Zum Hausmüll gehören zum Beispiel: Geschirr, Staubsaugerbeutel, Tierstreu, Hygieneartikel, Asche, Spiegelscherben und Windeln.

Die Entsorgung von Hausmüll (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.