Hausmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!

Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.

Nahverkehr

Bus
  • 184 Rathaus Tempelhof; U Kaiserin-Augusta-Str.
Ubahn
  • U6 Kaiserin-Augusta-Str.; Alt-Tempelhof

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus
Regional­bahn

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hausmüll (illegal) - Entsorgung

Zum Hausmüll gehören zum Beispiel: Geschirr, Staubsaugerbeutel, Tierstreu, Hygieneartikel, Asche, Spiegelscherben und Windeln.

Die Entsorgung von Hausmüll (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Chat

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