Gartenabfall (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
-
Donnerstag
-
10:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
-
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen nur sehr eingeschränkt möglich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Hackescher Markt
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S9
- S7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
U Strausberger Platz
- U5
-
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
U Klosterstr.
- U2
-
U Schillingstr.
-
Bus
-
U Schillingstr.
- N5
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
-
Alexanderstr.
- N60
- N65
- 300
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 142
- 200
-
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
U Schillingstr.
-
Tram
-
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
- M4
-
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Prenzlauer Allee
- M8
- M2
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Mitte finden Sie in der 11. Etage im Rathaus Mitte, Raum 1140.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gartenabfall (illegal) - Entsorgung
Gartenabfälle dazu zählen zum Beispiel: Laub, Äste, Rasen-, Grün- und Strauchschnitt.
Die Entsorgung von Gartenabfällen (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Gartenabfällen (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
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