Straßensondernutzung - Aufstellung von Ständen in gesperrten Bereichen von Demonstrationen beantragen

Im Zusammenhang mit Demonstrationen sind häufig Nutzungen beabsichtigt, die nicht vom Versammlungsrecht abgedeckt werden (z.B. Informations- oder Versorgungsstände). Diese Sondernutzungen können von der Straßenbaubehörde genehmigt werden.

Wichtiger Hinweis: Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte genießen Versammlungsanmelder in Bezug auf Sondernutzungen keine besonderen Privilegien. Insbesondere werden derartige Nutzungen nicht zwingend genehmigt, nur weil sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Grundrechtes stehen. Wenn sie dringend für die Meinungskundgabe nötig wären, dann wären sie versammlungsrechtlich abgedeckt worden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung von Ständen in gesperrten Bereichen von Demonstrationen
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht.
  • Lageplan
    Plan des Veranstaltungsbereich, aus welchem sämtliche Aufbauten hervorgehen
  • Liste aller Aufbauten
    Tabellarische Auflistung aller Aufbauten (muss mit Lageplan übereinstimmen). Für jeden Aufbau muss dessen Größe und Nutzungsart (Verkaufsstand, Infostand, Bühne etc.) angegeben werden

Gebühren

  • 80,00 bis 1.000,00 Euro: Verwaltungsgebühr
  • 0,26 bis 3,25 Euro zusätzlich: je m²/Tag Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Je größer die Veranstaltung, um so aufwändiger ist die notwendige Antragsbearbeitung.

  • Minimum für kleine Veranstaltungen 6 Wochen.
  • Großveranstaltungen bitte mindestens 3 Monate im Voraus beantragen.

Für Sie zuständig