Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Königin-Luise-Straße 92 , 14195 Berlin
- Tel.: (030) 90299-8530
- Fax: (030)90299-8555
- E-Mail: vetleb@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Nach Vereinbarung
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Dienstag
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Nach Vereinbarung
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Mittwoch
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Nach Vereinbarung
offene Tiersprechstunde in der Zeit von 13-14 Uhr -
Donnerstag
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Nach Vereinbarung
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Freitag
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Nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Vogelsang
- N10
- X83
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Königin-Luise-Str./Clayallee
- X83
- 115
- N10
- X10
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Alliiertenmuseum
- 115
- N10
- X83
-
Bachstelzenweg
- N10
- X83
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Brücke-Museum/Kunsthaus Dahlem
- 115
- X10
-
Vogelsang
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. -
Legale Herkunft
Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein. -
Keine Gefährlichkeit
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Sachkundenachweis
Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. -
Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -
Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.