Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Marzahner Promenade
- Marzahner Promenade 11 , 12679 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-2555
- E-Mail: buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ab Montag, den 14. Oktober bis Freitag, den 29. November 2024 wird das Bürgeramt Marzahner Promenade wegen technischer Probleme geschlossen. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine, die im Bürgeramt Marzahner Promenade beantragt wurden, können ab 14. Oktober 2024 ohne Termin ausschließlich im Bürgeramt Biesdorf-Center abgeholt werden.
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen:
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
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- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
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- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Marzahn
- 191
- 291
- 192
- 195
- X54
-
Marzahner Promenade
- 191
- 192
- 195
-
S Marzahn
-
Tram
-
S Marzahn
- 16
- 27
- M6
-
Marzahner Promenade
- 16
- 27
- M6
-
S Marzahn
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.