Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet.
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Wohnsitz im Ausland
Die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen bzw. Antragsteller haben oder hatten niemals einen Inlandswohnsitz. -
Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich
Die Lebenspartnerschaft wird beurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
Erforderliche Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister -
Geburtsurkunden beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
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Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen (Nachweise zur Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) -
Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. -
Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Gebühren
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung