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Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
  • Wohnsitz im Ausland
    Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • Heiratsurkunde
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
  • Geburtsurkunden beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweis:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Gebühren

80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin