Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
  • Wohnsitz im Ausland
    Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • Heiratsurkunde
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
  • Geburtsurkunden beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweis:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Gebühren

80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Für Sie zuständig