Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
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Wohnsitz im Ausland
Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
Erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde
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aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister -
Geburtsurkunden beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
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Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
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Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. -
Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Gebühren
80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung