Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung
Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.
Voraussetzungen
- Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
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Anzeigeverpflichtung
Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. -
Anforderung von Urkunden
Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post oder per Fax.werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare
- Geburtsurkundenanforderung
- Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.
Gebühren
12,00 Euro: Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung