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Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung am Standort Standesamt I in Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

Voraussetzungen

  • Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
  • Anzeigeverpflichtung
    Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
    Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Anforderung von Urkunden
    Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post oder per Fax.werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Formulare

Gebühren

12,00 Euro: Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin