Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.
Voraussetzungen
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Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
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Anzeigeverpflichtung
Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
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Anforderung von Urkunden
Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
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Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Gebühren
12,00 Euro: Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt I in Berlin
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten