Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge

Ausstellung einer Bescheinigung bei Geburt, Ehe oder Sterbefall im Ausland oder den ehemaligen deutschen Gebieten über einen nicht vorhandenen Eintrag. Die betreffenden Register des ursprünglich zuständigen Standesamts in den ehemaligen deutschen Gebieten sind im Standesamt I in Berlin nicht vorhanden. Eine spätere Beurkundung / Registrierung ist weder im Standesamt I in Berlin noch in einem anderen deutschen Standesamt erfolgt.

Voraussetzungen

  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Formulare

Gebühren

30,00 Euro: wegen Prüfung in der Register- und Urkundensammlung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Für Sie zuständig