Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge am Standort Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
S-Bahn
  • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
U-Bahn
  • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge

Ausstellung einer Bescheinigung bei Geburt, Ehe oder Sterbefall im Ausland oder den ehemaligen deutschen Gebieten über einen nicht vorhandenen Eintrag. Die betreffenden Register des ursprünglich zuständigen Standesamts in den ehemaligen deutschen Gebieten sind im Standesamt I in Berlin nicht vorhanden. Eine spätere Beurkundung / Registrierung ist weder im Standesamt I in Berlin noch in einem anderen deutschen Standesamt erfolgt.

Voraussetzungen

  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Formulare

Gebühren

30,00 Euro: wegen Prüfung in der Register- und Urkundensammlung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin