Urkunden - Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen
Zum Nachweis einer Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Geburtsurkunde beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beurkundung / Registrierung
Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland
Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. - Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
12,00 Euro: Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung