Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft

In Berlin können Sie online eine elektronische Auskunft aus dem Berliner Gewerberegister über in Berlin registrierte Gewerbebetriebe beantragen. Ihnen steht dafür ein Onlinedienst – die eAuskunft-Gewerbeauskunft – zur Verfügung. Sie können zwei verschiedene Arten von Auskünften nutzen:

1. Einfache eAuskunft-Gewerbeauskunft:
In der einfachen eAuskunft-Gewerbeauskunft erhalten Sie nur die Grunddaten (Name, Betriebsanschrift und die gewerbliche Tätigkeit) der Berliner Gewerbetreibenden. Sie können diese Grunddaten gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung selbstständig in der eAuskunft suchen. (siehe "Online-Abwicklung")

2. Erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskunft:
Sofern Sie regelmäßig im Rahmen Ihrer Tätigkeit:
  • als gebührenpflichtige Auskunftsempfänger wie z. B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen, etc. oder
  • als gebührenbefreite Auskunftsempfänger wie z. B. Behörden, öffentliche Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen, etc.)
erweiterte Auskünfte zu weitergehenden Angaben (wie z.B. Anschrift der Wohnung, Geburtsname, Geburtsdatum, …) der Gewerbetreibenden benötigen, müssen Sie sich hierfür einmalig beim Ordnungsamt Mitte - Registrierungsstelle eAuskunft registrieren lassen. Um eine erweiterte Auskunft zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten geltend machen.

Die erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskunft ist nur für o.g. Empfängerkreis bestimmt, sollten Sie nur einmalig bzw. sporadisch eine erweiterte Gewerbeauskunft benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Dienstleistung "Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft" (siehe „Weiterführende Informationen“).

Hinweis
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • für einfache eAuskunft-Gewerbeauskunft
    Keine Voraussetzungen erforderlich.
  • für regelmäßige erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskunft
    • Nachweis oder Erklärung zur Berechtigung des Datenabrufs
    • Registrierungsantrag (einmalig)
  • für einmalig oder sporadisch erweiterte Gewerbeauskünfte
    Keine Registrierung in eAuskunft-Gewerbeauskunft möglich (siehe "Weiterführende Informationen")

Erforderliche Unterlagen

  • für einfache eAuskunft-Gewerbeauskunft
    Keine Unterlagen erforderlich.
  • für regelmäßige erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskunft
    einmalig Antrag auf Registrierung (siehe "Formulare")
  • für einmalige oder sporadische erweiterte Gewerbeauskünfte
    (siehe "Weiterführende Informationen")

Gebühren

  • keine: für eine einfache eAuskunft-Gewerbeauskunft
  • 5,00 Euro je Auskunft: für eine erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskunft
  • keine: für eine erweiterte eAuskunft (als gebührenbefreiter Auskunftsempfänger)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

online sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die eAuskunft-Gewerbeauskunft wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft betrieben. Die Gewerbedaten stammen von den 12 Berliner Ordnungsämtern der Bezirke.

Ordnungsamt Mitte

  • Zur (einmaligen) Registrierung und Einrichtung eines Zugangs für erweiterte eAuskunft-Gewerbeauskünfte

Für Sie zuständig

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