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Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Hackescher Markt
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
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0.1km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
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0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.7km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
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0.8km
U Klosterstr.
- U2
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0.1km
U Schillingstr.
- Bus
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0.2km
U Schillingstr.
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0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
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- 200
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0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
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0.6km
U Strausberger Platz
- N5
- 142
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0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
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0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
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0.7km
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
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0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
1.4km
S Ostbahnhof
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft
In Berlin können Sie online eine elektronische Auskunft aus dem Berliner Gewerberegister über in Berlin registrierte Gewerbebetriebe beantragen. Ihnen steht dafür ein Onlinedienst – die eAuskunft – zur Verfügung. Sie können zwei verschiedene Arten von Auskünften nutzen:
1. Einfache eAuskunft:
In der einfachen eAuskunft erhalten Sie nur die Grunddaten (Name, Betriebsanschrift und die gewerbliche Tätigkeit) der Berliner Gewerbetreibenden. Sie können diese Grunddaten gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung selbstständig in der eAuskunft suchen. (siehe "Online-Abwicklung")
2. Erweiterte eAuskunft:
Sofern Sie regelmäßig im Rahmen Ihrer Tätigkeit:
Die erweiterte eAuskunft ist nur für o.g. Empfängerkreis bestimmt, sollten Sie nur einmalig bzw. sporadisch eine erweiterte eAuskunft benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Dienstleistung "Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft" (siehe „Weiterführende Informationen“).
Hinweis
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.
1. Einfache eAuskunft:
In der einfachen eAuskunft erhalten Sie nur die Grunddaten (Name, Betriebsanschrift und die gewerbliche Tätigkeit) der Berliner Gewerbetreibenden. Sie können diese Grunddaten gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung selbstständig in der eAuskunft suchen. (siehe "Online-Abwicklung")
2. Erweiterte eAuskunft:
Sofern Sie regelmäßig im Rahmen Ihrer Tätigkeit:
- als gebührenpflichtige Auskunftsempfänger wie z. B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen, etc. oder
- als gebührenbefreite Auskunftsempfänger wie z. B. Behörden, öffentliche Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen, etc.)
Die erweiterte eAuskunft ist nur für o.g. Empfängerkreis bestimmt, sollten Sie nur einmalig bzw. sporadisch eine erweiterte eAuskunft benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Dienstleistung "Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft" (siehe „Weiterführende Informationen“).
Hinweis
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.
Voraussetzungen
-
für einfache eAuskunft
Keine Voraussetzungen erforderlich. -
für regelmäßige erweiterte eAuskunft
- Nachweis oder Erklärung zur Berechtigung des Datenabrufs
- Registrierungsantrag (einmalig)
-
für einmalig oder sporadisch erweiterte eAuskunft
Keine Registrierung in eAuskunft möglich (siehe "Weiterführende Informationen")
Erforderliche Unterlagen
-
für einfache eAuskunft
Keine Unterlagen erforderlich. -
für regelmäßige erweiterte eAuskunft
einmalig Antrag auf Registrierung (siehe "Formulare") -
für einmalige oder sporadische erweiterte eAuskunft
(siehe "Weiterführende Informationen")
Formulare
Gebühren
- keine: für eine einfache eAuskunft
- 5,00 Euro je Auskunft: für eine erweiterte eAuskunft
- keine: für eine erweiterte eAuskunft (als gebührenbefreiter Auskunftsempfänger)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
online sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die eAuskunft wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft betrieben. Die Gewerbedaten stammen von den 12 Berliner Ordnungsämtern der Bezirke.
Ordnungsamt Mitte
- Zur (einmaligen) Registrierung und Einrichtung eines Zugangs für erweiterte eAuskünfte