Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten am Standort Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg

Öffnungszeiten
• Fälle von Mittellosigkeit und
• akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
• Fälle von Mittellosigkeit und
• akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (unter "Weiterführende Informationen")
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
-
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
- deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
- die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
-
Besondere Lebensverhältnisse können sein:
- fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbare nachteilige Umstände.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
-
Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Nahverkehr
S-Bahn S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Alt-Tempelhof: U6
U-Bahn Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Bus Rathaus Tempelhof: 184
Bus Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)