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Übernachtungsteuer
Besteuerung von privaten Übernachtungen in Berlin. Jegliche Vermietung von Wohnraum gegen Entgelt, gleich welcher Art die Räume sind, ist übernachtungsteuerpflichtig (z.B. in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Zimmer in Privatwohnungen beim Camping).
Voraussetzungen
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Privat veranlasste Übernachtung in Berlin
- Der Beherbungsbetrieb muss in Berlin sein (Beispiele: Hotels, Pensionen, Campingplätze, Jugendherbergen und auch private Ferienwohnungen oder Zimmer in Privatwohnungen).
- Die Buchung der Übernachtung durch den Gast muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein.
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Wann fällt keine Übernachtungsteuer an?
Berufliche Übernachtung sind von der Steuer ausgenommen. Der berufliche Anlass ist glaubhaft zu machen. -
Steuerentrichtung
- Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb.
- Steueranmeldungen sind grundsätzlich monatlich abzugeben.
Erforderliche Unterlagen
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Arbeitgebernachweis zur beruflichen Veranlassung
Arbeitgeberbestätigung bei beruflicher Übernachtung von Arbeitnehmern, sofern nicht die Reservierung, Buchung oder Zahlung der Rechnung direkt durch den Arbeitgeber erfolgt.
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Eigenbestätigung der beruflichen Veranlassung
Eigenbestätigung bei beruflicher Übernachtung, z.B. bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden.
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Unterlagen für die Besteuerung
Steueranmeldung
- Anlage zur Steueranmeldung
Formulare
Gebühren
Die Steuer beträgt 5% des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten wie z.B. Frühstück).
Daneben werden keine besonderen Gebühren erhoben.
Daneben werden keine besonderen Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Das Finanzamt Mahrzahn-Hellersdorf ist zentral für Berlin zuständig.
Das Arbeitsgebiet Übernachtungsteuer ist telefonisch unter (030) 9024- 26976 zu erreichen
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
(zuständig für Marzahn-Hellersdorf - Das Finanzamt ist zentral für die Berliner Übernachtungsteuer zuständig.)