Übernachtungsteuer
In Berlin wird eine Steuer auf Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben erhoben.
Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).
Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt:
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit und die Beendigung der Tätigkeit innerhalb einer Woche dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jedes Kalendervierteljahr bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
3. Ein Steuerbescheid wird vom Finanzamt nur erstellt, wenn der Beherbergungsbetrieb die Steueranmeldung nicht abgibt oder das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum, in der die einzelnen Standorte einzutragen sind, einzureichen.
Tipp: Für eine bequeme Zahlungsabwicklung empfehlen wir Ihnen, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat (Link unter „Formulare“ weiter unten) für die Übernachtungsteuer zu erteilen.
Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).
Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt:
- Der Steueranmeldungszeitraum für Besteuerungszeiträume ab 2026 ist das Kalendervierteljahr.
- Die elektronische Abgabe der Steueranmeldung ist verpflichtend. In begründeten Fällen kann das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit und die Beendigung der Tätigkeit innerhalb einer Woche dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jedes Kalendervierteljahr bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
3. Ein Steuerbescheid wird vom Finanzamt nur erstellt, wenn der Beherbergungsbetrieb die Steueranmeldung nicht abgibt oder das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum, in der die einzelnen Standorte einzutragen sind, einzureichen.
Tipp: Für eine bequeme Zahlungsabwicklung empfehlen wir Ihnen, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat (Link unter „Formulare“ weiter unten) für die Übernachtungsteuer zu erteilen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.
Voraussetzungen
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Übernachtung in Berlin
Der Aufwand für private und ab dem 1. April 2024 auch für berufliche Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer. -
Beherbergungsbetrieb in Berlin
Beherbergungsbetriebe sind unter anderem Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
elektronisch oder schriftlich möglich -
Anmeldung Übernachtungsteuer
Die Übernachtungsteueranmeldung ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. -
Authentifizierung
Die Übernachtungsteueranmeldungen können nur elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Das hierfür erforderliche elektronische Zertifikat erhalten Sie unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software durch Registrierung bei "Mein ELSTER" (www.elster.de).
Formulare
- Anzeige Übernachtungsteuer
- Anmeldung Übernachtungsteuer (Hinweis: Nur in Ausnahmefällen, denn die Übernachtungsteueranmeldung ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln)
- Anlage zur Anmeldung Übernachtungsteuer
- Weitere Formulare und Merkblätter zur Übernachtungsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat
Gebühren
keine