Übernachtungsteuer

In Berlin wird eine Steuer auf private Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbungsbetrieben erhoben.

  • Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten wie z.B. Frühstück).
  • Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Der Übernachtungsgast muss den beruflichen Anlass glaubhaft machen.
Verfahrensablauf
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.

2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
  • Hat der Beherbergungsbetrieb weniger als 10 Betten, kann unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum gewählt werden. Stichtag zur Abgabe ist dann der 10. Tag nach Ablauf des Quartals.
  • Ein Steuerbescheid wird nur vom Finanzamt erstellt, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum einzureichen.

3. Der Beherbergungsbetrieb hat die Unterlagen zur Glaubhaftmachung des beruflichen Aufwands in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und für einen Zeitraum von fünf Jahren beginnend mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung aufzubewahren.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.

Voraussetzungen

  • Privat veranlasste Übernachtung in Berlin
    Der Aufwand für private Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer.
    Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Der Übernachtungsgast muss den beruflichen Anlass glaubhaft machen.
  • Beherbergungsbetrieb in Berlin
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
    Online möglich oder schriftlich per Post
  • Anmeldung Übernachtungsteuer
    Online möglich oder schriftlich per Post
  • ggf. Anlage zur Feststellung der Bemessungsgrundlage
    wenn die Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht werden
  • ggf. Arbeitgeberbestätigung
    Zur Vorlage beim Beherbergungsbetrieb als Nachweis des beruflichen Aufwands für die entgeltliche Übernachtung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 ÜnStG)
  • ggf. Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Finanzamt Mahrzahn-Hellersdorf ist zentral für Berlin zuständig.

Für Sie zuständig