Übernachtungsteuer am Standort Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
- Arbeitsgebiet Übernachtungsteuer
- Tel.: (030) 9024-26976
- Fax: (030) 9024 26-900
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Mittwoch
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Nahverkehr
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S Springpfuhl
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- M17
- M8
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0.6km
Meeraner Str.
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- M17
- M4
- M5
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1km
Kleingartenanlage Bielefeldt
- 27
- 37
- M17
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0.2km
Beilsteiner Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Übernachtungsteuer
In Berlin wird eine Steuer auf private Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbungsbetrieben erhoben.
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
- Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten wie z.B. Frühstück).
- Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Der Übernachtungsgast muss den beruflichen Anlass glaubhaft machen.
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
- Hat der Beherbergungsbetrieb weniger als 10 Betten, kann unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum gewählt werden. Stichtag zur Abgabe ist dann der 10. Tag nach Ablauf des Quartals.
- Ein Steuerbescheid wird nur vom Finanzamt erstellt, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum einzureichen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.
Voraussetzungen
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Privat veranlasste Übernachtung in Berlin
Der Aufwand für private Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer.
Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Der Übernachtungsgast muss den beruflichen Anlass glaubhaft machen. -
Beherbergungsbetrieb in Berlin
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen.
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
Online möglich oder schriftlich per Post -
Anmeldung Übernachtungsteuer
Online möglich oder schriftlich per Post -
ggf. Anlage zur Feststellung der Bemessungsgrundlage
wenn die Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht werden -
ggf. Arbeitgeberbestätigung
Zur Vorlage beim Beherbergungsbetrieb als Nachweis des beruflichen Aufwands für die entgeltliche Übernachtung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 ÜnStG) - ggf. Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Das Finanzamt ist zentral für die Berliner Übernachtungsteuer zuständig.