Übernachtungsteuer

In Berlin wird eine Steuer auf Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben erhoben.

Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück).

Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.

Verfahrensablauf
1. Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt (Beherbergungsbetrieb), muss den Beginn seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.

2. Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Übernachtungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden.
  • Hat der Beherbergungsbetrieb weniger als 10 Betten, kann unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum gewählt werden. Stichtag zur Abgabe ist dann der 10. Tag nach Ablauf des Quartals.
  • Ein Steuerbescheid wird nur vom Finanzamt erstellt, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt. Werden Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht, ist trotzdem nur eine Anmeldung im jeweiligen Besteuerungszeitraum einzureichen.

Tipp: Für eine bequeme Zahlungsabwicklung empfehlen wir Ihnen, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat (Link unter „Formulare“ weiter unten) für die Übernachtungsteuer zu erteilen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Die Formulare für die Online-Anzeige oder die Online-Anmeldung zur Übernachtungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.

Voraussetzungen

  • Übernachtung in Berlin
    Der Aufwand für private und ab dem 1. April 2024 auch für berufliche Übernachtungen gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin unterliegt der Übernachtungsteuer.
  • Beherbergungsbetrieb in Berlin
    Beherbergungsbetriebe sind unter anderem Hotels, Pensionen, (auch private) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige für Beherbergungsbetriebe zu Beginn, zur Beendigung und bei Änderungen des Angebots von Übernachtungsmöglichkeiten
    Online möglich oder schriftlich per Post
  • Anmeldung Übernachtungsteuer
    Online möglich oder schriftlich per Post
  • bei Übermittlung per Post: ggf. Anlage zur Feststellung der Bemessungsgrundlage,
    wenn die Beherbergungsleistungen an mehreren Standorten in Berlin erbracht werden

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Finanzamt Mahrzahn-Hellersdorf ist zentral für Berlin zuständig.

Für Sie zuständig

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