Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen beantragen am Standort Inklusionsamt - Turmstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die reguläre Sprechstunde im Inklusionsamt entfällt. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Inklusionsamt - Turmstraße
  • Turmstraße 21 10559 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90229-3385
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Gelände im Haus A

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen beantragen

Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
  • und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst:

  • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
  • Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte,
  • Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind,
  • Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener,
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind
  • Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Voraussetzungen

  • Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
    Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein.
  • Gleichstellung
    Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen
    Es ist eine Begründung des Bedarfes erforderlich.
  • Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
    (nach Feststellung der Schwerbehinderung)
    Im Besitz des Arbeitnehmers
  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
    Im Besitz des Arbeitnehmers
  • Schwerbehindertenausweis
    Im Besitz des Arbeitnehmers
  • Arbeitsvertrag
    Im Besitz des Arbeitgebers
  • Tätigkeitsbeschreibung
    Muss vom Arbeitgeber erstellt werden

Gebühren

keine

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