Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen beantragen
Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
- und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
- Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
- Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte,
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind,
- Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener,
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind
- Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Voraussetzungen
-
Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein. -
Gleichstellung
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeber/innen
Es ist eine Begründung des Bedarfes erforderlich. -
Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
(nach Feststellung der Schwerbehinderung)
Im Besitz des Arbeitnehmers -
Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Im Besitz des Arbeitnehmers -
Schwerbehindertenausweis
Im Besitz des Arbeitnehmers -
Arbeitsvertrag
Im Besitz des Arbeitgebers -
Tätigkeitsbeschreibung
Muss vom Arbeitgeber erstellt werden
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen
- Einschätzungsbogen zur Ermittlung von Leistungseinschränkungen/ Personeller Unterstützung/ Assistenzleistung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
- Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
- Inklusionsamt (Arbeit und Behinderung) (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Datenschutzhinweise für Leistungen des Inklusionsamtes an Arbeitgeber (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen (Dienstleistung)
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen (Dienstleistung)