Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
велика карта Контакт
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
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Поштова адреса10820 Berlin
- Тел.: (030) 90277-6523
- Факс: (030) 90277-7852
- E-Mail: stadtplanung@ba-ts.berlin.de
- Інтернет сторінка
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
години роботи
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Вівторок
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung -
середа
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Четвер
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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п'ятниця
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09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
Hinweise zu Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S46
- S41
- S47
- S42
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S Schöneberg
- S46
- S41
- S47
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
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Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
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Grunewaldstr.
- M46
- N7
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U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Передумови
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Необхідні документи
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Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Формуляри
- formloser Antrag 2-fach
збори
Gebührenfrei
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.