Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

 велика карта

Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Пояснення символів

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

години роботи

  • понеділок

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Вівторок

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
      09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
  • середа

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Четвер

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • п'ятниця

      09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle

Hinweise zu Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.

Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.

Передумови

  • Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.

Необхідні документи

  • Angaben zum Baugrundstück
    Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept
  • Plan der Außenanlagen
  • Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt

Формуляри

  • formloser Antrag 2-fach

збори

Gebührenfrei

Приблизний термін опрацювання

  • Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
  • Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.