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Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Dienstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
Mittwoch
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Donnerstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Freitag
09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.

Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.

Voraussetzungen

  • Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Baugrundstück
    Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept
  • Plan der Außenanlagen
  • Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt

Formulare

  • formloser Antrag 2-fach

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
  • Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.