Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

Öffnungszeiten
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Voraussetzungen
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept
- Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Formulare
- formloser Antrag 2-fach
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
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0.2km
U Rathaus Schöneberg
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0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
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0.6km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
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0.2km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
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Rathaus Schöneberg
- 143
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0.4km
Grunewaldstr.
- M46
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-
0.4km
U Bayerischer Platz
- N7
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0.1km
Rathaus Schöneberg