Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide в месте Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
большая карта Контакт
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Почтовый адрес10820 Berlin
- Тел.: (030) 90277-6523
- Факс: (030) 90277-7852
- E-Mail: stadtplanung@ba-ts.berlin.de
- Домашняя страница
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Время работы
-
-
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
-
Вторник
-
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung -
Среда
-
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
-
Четверг
-
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
-
Пятница
-
09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
Hinweise zu Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Транспорт
-
S-Bahn
-
S+U Innsbrucker Platz
- S46
- S41
- S47
- S42
-
S Schöneberg
- S46
- S41
- S47
- S42
- S1
-
S+U Innsbrucker Platz
-
U-Bahn
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Требования
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Формы
- formloser Antrag 2-fach
Гонорары
Gebührenfrei
Законодательная база
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.