Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide at the location Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

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Contact

  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
Explanation of symbols

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Opening hours

  • Monday

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Tuesday

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
      09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
  • Wednesday

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Thursday

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Friday

      09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle

Hinweise zu Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.

Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.

Prerequisites

  • Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.

Documents required

  • Angaben zum Baugrundstück
    Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept
  • Plan der Außenanlagen
  • Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt

Forms

  • formloser Antrag 2-fach

Fees

Gebührenfrei

Average time to process request

  • Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
  • Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.

Notes on responsibility

Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.